Die Landesversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Europa-Union NRW e.V. und besteht aus den Delegierten der Kreis- Stadt- und Ortsverbände, der JEF NRW und dem Landesvorstand. Die lokalen Verbände dürfen für jeweils 50 angefangene Mitglieder einen gewählten Delegierten zur Landesversammlung entsenden. Die JEF NRW hat das Recht, vier Delegierte zu entsenden.
Anträge an die Landesversammlung sind schriftlich an den Landesvorsitzenden zu richten. Sie müssen vier Wochen vor der Landesversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen sein und sollen vor Beginn der Landesversammlung mit den übrigen Unterlagen an die Delegierten der Landesversammlung verschickt werden.