Ob Finanzen oder Mitgliederbetreuung: In einem Verband mit vielen Gliederungsverbänden macht es Sinn, sich für einige Dinge auf Verfahren und Abläufe zu einigen.
Deshalb werden hier nach und nach Dokumente mit Informationen und Regelungen eingestellt, die für die Europa-Union NRW und ihre Gliederungsverbände gelten.
Wenn für den Zugriff auf ein Dokument ein Passwort benötigt wird, erhalten Sie dies als Mitglied der Europa-Union NRW bei der Landesgeschäftsstelle.
Die aktuelle Satzung der Europa-Union NRW, zuletzt geändert am 30. Oktober 2021 durch die Landesversammlung in Herne finden sie hier.
Die Europa-Union NRW gab sich am 28. September 2013 eine Finanzordnung, welche durch die Landesversammlung 2019 geändert wurde. Die Finanzordnung regelt die Grundlagen der Wirtschaftsführung des Vereins.
Die Landesversammlung hat 2015 in Köln eine neue Beitragsordnung beschlossen. Demnach beträgt der Mindestbeitrag pro Monat 4,- Euro. Für Schüler, Studenten und vergleichbare Sonderfälle kann der Mitgliedsbeitrag auf 2,- Euro pro Monat reduziert werden. Weitere Informationen und Details enthalten die jeweiligen Regelungen:
Beitragsordnung der Europa-Union NRW e.V.
Beschluss zur Abführung von Beitragsanteilen an den Landesverband
Das Kooperationsabkommen zwischen der JEF NRW und der Europa-Union NRW findet man im öffentlichen Teil dieser Internetseite im Bereich Jugend oder auch hier: Link Kooperationsabkommen
Der Landesverband der Europa-Union NRW kann Kreis-, Stadt und Ortsverbände finanziell bei Projekten und Aktionen unterstützen. Der Landesvorstand hat dazu Rahmenbedingungen für die Förderung festgelegt. So genügt eine formlose, schriftliche Antragstellung - z.B. per E-Mail - bei der Landesgeschäftsstelle unter Angaben einiger Informationen zur Planung des Projektes oder der Veranstaltung. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Einzelbetrag in der Regel im Rahmen von 250,- Euro bis 300,- Euro liegt. Förderbeträge über 500,- Euro werden im Landesvorstand beraten und sollten deshalb sehr frühzeitig gestellt werden. Bitte lesen Sie dazu auch die weiteren Informationen zu Antrag, Bewilligung und den Förderbedingungen im Beschluss zur Förderung von lokalen Projekten.
Für die ehrenamtlich Aktiven der Europa-Union NRW ist die Erstattung von Reisekosten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die genauen Regelungen findet man in der Reisekostenregelung NRW.
Um eine Erstattung zu erhalten ist in einigen Fällen eine Vorab-Genehmigung erforderlich. Für Sitzungen des Landesvorstandes genügt es, die Original-Belege (Tickets) zusammen mit dem Erstattungsformular (pdf) an die Landesgeschäftsstelle zu senden. Dieses Formular gibt es auch als
Word-Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken. Erstattungsfähige Kosten können mit diesem Vordruck auch gespendet werden.
Der Landesverband der Europa-Union NRW darf in den fünf regulären Ausgaben der Verbandszeitung pro Jahr jeweils eine Seite füllen. Berichte über Veranstaltungen und andere Informationen, die auf dieser Seite erscheinen sollen, müssen dazu rechtzeitig an die Landesgeschäftsstelle geschickt werden. Hier wird in Abstimmung mit dem Landesvorsitzenden oder einem anderen Beauftragten des Landesvorstandes ausgewählt und entschieden, welche der vielen Zusendungen in welchem Umfang berücksichtigt werden können.
Bei Berichten von NRW-Stadt- und Kreisverbänden an die Landesgeschäftsstelle für die Zeitung ist es hilfreich, wenn
A) ein Bericht kurz gehalten wird und der Text selbst keine Datums- oder andere Zeitangaben enthält
B) in einem Bericht das Wichtigste/Spannendste zuerst kommt, dann folgen erst die weiteren Informationen
C) nur ein ausgewähltes Foto eingereicht wird
Ganz Wichtig: Berücksichtigt werden können nur unbearbeitete Fotos, die mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi aufgenommen wurden, nachträglich kann dies auch durch Bearbeitung nicht erreicht werden. Fotos, die "mitten aus der Veranstaltung" aufgenommen werden, wirken oft lebendiger und sagen mehr aus, als "alle stellen sich jetzt mal auf"-Bilder.
Der Einsendeschluss an die Landesgeschäftsstelle für die jeweiligen Zeitungsausgaben wird in der Terminliste des Landesverbandes aufgeführt im Bereich "Termine"
Die Ehrung von Mitgliedern ist für alle Verbände der Europa-Union Deutschland einheitlich geregelt. Weitere Informationen enthält die Verleihungsordnung für Ehrungen. Hilfreich ist auch diese
Übersicht über die Zuständigkeiten für Ehrungen.