Ob Finanzen oder Mitgliederbetreuung: In einem Verband mit vielen Gliederungsverbänden macht es Sinn, sich für einige Dinge auf Verfahren und Abläufe zu einigen.
Deshalb werden hier nach und nach Dokumente mit Informationen und Regelungen eingestellt, die für die Europa-Union NRW und ihre Gliederungsverbände gelten.
Wenn für den Zugriff auf ein Dokument ein Passwort benötigt wird, erhalten Sie dies als Mitglied der Europa-Union NRW bei der Landesgeschäftsstelle.
Die aktuelle Satzung der Europa-Union NRW, zuletzt geändert am 30. Oktober 2021 durch die Landesversammlung in Herne finden sie hier.
Die Europa-Union NRW gab sich am 28. September 2013 eine Finanzordnung, welche durch die Landesversammlung 2019 geändert wurde. Die Finanzordnung regelt die Grundlagen der Wirtschaftsführung des Vereins.
Die Landesversammlung hat 2024 in Dortmund eine neue Beitragsordnung beschlossen. Demnach beträgt der Mindestbeitrag pro Monat 5,00 Euro. Für Schüler, Studenten und vergleichbare Sonderfälle kann der Mitgliedsbeitrag auf 2,50 Euro pro Monat reduziert werden. Weitere Informationen und Details enthalten die jeweiligen Regelungen:
Das Kooperationsabkommen zwischen der JEF NRW und der Europa-Union NRW findet man im öffentlichen Teil dieser Internetseite im Bereich Jugend oder auch hier: Link Kooperationsabkommen
Für die ehrenamtlich Aktiven der Europa-Union NRW ist die Erstattung von Reisekosten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die genauen Regelungen findet man in der Reisekostenregelung NRW.
Um eine Erstattung zu erhalten ist in einigen Fällen eine Vorab-Genehmigung erforderlich. Für Sitzungen des Landesvorstandes genügt es, die Original-Belege (Tickets) zusammen mit dem Erstattungsformular (pdf) an die Landesgeschäftsstelle zu senden. Dieses Formular gibt es auch als Word-Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken. Erstattungsfähige Kosten können mit diesem Vordruck auch gespendet werden.
Die Ehrung von Mitgliedern ist für alle Verbände der Europa-Union Deutschland einheitlich geregelt. Weitere Informationen enthält die Verleihungsordnung für Ehrungen. Hilfreich ist auch diese Übersicht über die Zuständigkeiten für Ehrungen.